REACH-Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

Mit der REACH Verordnung hat die EU ein einheitliches System zur Registrierung („Registration“), Evaluierung („Evaluation“) und Autorisierung („Authorisation“) von Chemikalien („Chemicals“) geschaffen. Ziel dieser Verordnung ist die Sicherstellung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und Umwelt. Sie trat am 01. Juni 2007 in Kraft.
Die HELUKABEL GmbH produziert und handelt mit Produkten, die im chemikalienrechtlichen Sinne Erzeugnisse sind. Wir unterliegen somit den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Gemäß der REACH-Verordnung gilt die HELUKABEL GmbH als nachgeschalteter Anwender („Downstream user“) und unterliegt somit nicht der Registrierungspflicht.
Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (substances of very high concern = SVHC) wird in der Regel ein bis zwei Mal jährlich aktualisiert und auf der Internetseite der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Hierzu stehen wir in stetigem Dialog und Informationsaustausch mit unseren Lieferanten.

Sollten Sie weitere Fragen zu Stoffverboten und Stoffanforderungen (wie REACH, Konfliktmineralien (CMRT) usw.) haben, wenden Sie sich bitte an compliance@helukabel.de.