Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Incoterm"?

JEDER, der regelmäßig im Internet Waren bestellt, liest gerne den Hinweis „versandkostenfrei“. Während es im Privaten nur um Porto von ein paar Euro geht, sind die Lieferbedingungen im nationalen und internationalen Warenhandel ein bedeutender Posten und fester Vertragsbestandteil. Denn Lieferbedingungen regeln weit mehr als nur die Versandkosten. Um Unternehmen das komplizierte Erstellen von Vertragsklauseln zu ersparen, entwickelte die Internationale Handelskammer 1936 die sogenannten Incoterms (International Commercial Terms). Sie regeln in standardisierten Klauseln die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Nach mehreren Anpassungen gelten heute die Incoterms 2010 mit insgesamt elf unterschiedlichen Vorgaben rund um die Lieferung von Waren. Welche angewandt wird, verhandelt der Vertrieb von HELUKABEL mit jedem Kunden individuell. Ein häufig zähes Ringen, denn oft sind es nur Nuancen, in denen sich die elf Klauseln unterscheiden – aber die können für die Vertragspartner den großen Unterschied machen. So regeln die Incoterms nicht nur, welche Transportkosten der Käufer und welche der Verkäufer zu übernehmen hat, sondern auch, wann genau und wo die Ware in den Besitz des Käufers übergeht – den Zeitpunkt des sogenannten Gefahrenübergangs. Das ist von entscheidender Bedeutung, denn wer im Besitz der Ware ist, übernimmt damit eine ganze Reihe gesetzlicher Pflichten: alle ab dato anfallenden Kosten wie Verlade- und Transportkosten, Zölle, Aus- und Einfuhrsteuern sowie die Haftung bei eventueller Beschädigung. Die Verwendung der Incoterms ist freiwillig. Werden sie angewandt, muss im Vertrag ausdrücklich vermerkt sein „gemäß INCOTERMS 2010“. Vereinbaren die Vertragspartner Sonderbestimmungen, gehen diese den Incoterms vor.

Porträt Angela Huber
Angela Huber ist Leiterin der Zolldokumentation und Expertin, wenn es um den internationalen Versand von Waren geht. (©HELUKABEL / Reimar Schuster)
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